Hallo Forum,
wer hat Erfahrungen bzw. weiss, ob man auf passwortgeschützen Foren befreit ist - ähnlich wie Privatveranstaltungen im Club ?
Beste Grüße Heinz-Jürgen
Passwortgeschütztes Forum Gema, Rechte, Musik, Videos
- HeinzJuergenMass
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Passwortgeschütztes Forum Gema, Rechte, Musik, Videos
Grüße Heinz-Jürgen
Die Leidenschaft der Wolken ist der Wind
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Re: Passwortgeschütztes Forum Gema, Rechte, Musik, Videos
Hallo Heinz-Jürgen,
das ist kein einfaches Thema. Ich kann da auch bisher nur von Recherche im Zusammenhang mit dem VIMEO Kanal des AV-Dialog sprechen, bzw. einigen Recherchen, die ich in der Sache schon vor einiger Zeit für meine eigenen Werke angestrebt habe.
Man muss wie immer unterscheiden – und jetzt geht es gleich schon los.
Urheberrechte
Es gibt Urheberrechte, die praktisch keiner von uns erlangen kann. Die Verlage, Highland und vergleichbare einmal ausgeschlossen, also BMG Sony, EMI oder ähnliche sprechen mit dir erst, wenn du so etwa 20 Mio. Tonträger herstellen möchtest.
Mit anderen Worten die Urheberrechte hast du als "Kleinhandwerker" zu keiner Zeit. Niemand hat sowas! Trotzdem läuft es ohne Gerichtsverfahren, weil alles klein gehalten wird....Stellen wir uns einmal vor, du machst einen Beitrag in dem du eine rechts stehende Partei quasi über den grünen Klee loben würdest (ich hoffe das auf diese Idee niemand hier kommt)....als Musik wählst du ein Stück aus der Feder von Reinhard Mey.
Soweit so gut, bis du das Stück auf einem Festival des AV-Dialog zeigst und dort ein Zuschauer sitzt, der zufällig den Reinhard kennt. Um es kurz zu machen – er wird dich verklagen, auch wenn wir als Verein die GEMA bezahlt haben. Dies ist ein Fall für den Urheberschutz, der hier nicht inkludiert.
Sehr anders ist dies in den Niederlanden und der Schweiz, dort schaut man eher nur nach monetären Anwendungen. Die Trennung „GEMA“ und Urheberschutzgesetz gibt es dort nicht. Der Gesetzgeber hier ist eben nicht nur schlecht in Pandemie Bewältigung, sondern hat auch sonst Ausfallerscheinungen.
Ich habe dieses Beispiel einmal hier eingebracht, weil es ja viele gibt, die glauben Gema-freie Musik sei deutlich schlechter, sich aber in dieser Sache scheinbar nicht richtig damit auseinandersetzen, denn GEMA freie Musik ist hier eben die sichere Lösung für den Autor.
Es ist immer die Frage ob es ein gefälliges Werk ist, oder ob es kritisch daher kommt. im letzten Fall kann es schneller zu Klagen kommen.
Der Urheberanteil ist praktisch nie zu bekommen! Das unterscheidet die Rechtesituation mitunter aber am meisten.
Das Urheberrecht können wir auch in Passwortgeschützten Bereichen nicht freigeben – so ist es.
GEMA Repertoire
Die GEMA nimmt die Rechte der Urheber dann wahr, wenn deren Werke in der Öffentlichkeit genutzt werden. Was als öffentlich angesehen wird, kann jedoch variieren.
So definiert sich dieser Grenzweg:
Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.
Passwortgeschützte Bereiche, wie etwa bei VIMEO, werden nicht durch die GEMA gescannt und unterliegen daher nicht dem Grundsatz der „Öffentlichkeit“.
Jedoch ist der Grundsatz auch davon abhängig wer die Personen sind, die das Passwort erhalten. Mitglieder des Vereins sind daher kein Problem, eine Firma kann aber keineswegs Werbevideos mit Gema Repertoire erstellen und das Passwort an Kunden versenden…das sind keine Privatpersonen mit einem gemeinsamen Bezugspunkt, Freunde, Nachbarn oder eben ein Verein. Hier ist dann durch die Weitergabe des Passwortes die GEMA Freistellung nicht mehr gegeben!
Achtung bitte auch wenn jemand dies mit einem internen Passwort im AV-Dialog macht, dies ist eben eine Zuwiderhandlung unserer Verwendungsfreigabe und macht das Werk dann "öffentlich".
Es gilt folgender Grundsatz:
Videos mit GEMA-geschützter Musik sollten lediglich für Mitglieder abrufbar sein, zB.: auf einem (Passwort-)geschützten Bereich der Vereinswebseite.
Vereine, die Videos mit GEMA-geschützter Musik dauerhaft auf Kanälen wie YouTube zur Verfügung stellen möchten, sollten mit der GEMA einen gesonderten Vertrag abschließen.
Das ist nun etwas Licht – noch nicht das Rampenlicht, aber ein wenig mehr als Dunkelheit.
Die Thematik der Vimeo Plattform, möchte ich hier nicht weiter fortführen, dazu starte ich eine separaten link….bitte hier keine Kommentare zum Vimeo Kanal des AV-Dialog beginnen,
DANKE,
Frank
das ist kein einfaches Thema. Ich kann da auch bisher nur von Recherche im Zusammenhang mit dem VIMEO Kanal des AV-Dialog sprechen, bzw. einigen Recherchen, die ich in der Sache schon vor einiger Zeit für meine eigenen Werke angestrebt habe.
Man muss wie immer unterscheiden – und jetzt geht es gleich schon los.
Urheberrechte
Es gibt Urheberrechte, die praktisch keiner von uns erlangen kann. Die Verlage, Highland und vergleichbare einmal ausgeschlossen, also BMG Sony, EMI oder ähnliche sprechen mit dir erst, wenn du so etwa 20 Mio. Tonträger herstellen möchtest.
Mit anderen Worten die Urheberrechte hast du als "Kleinhandwerker" zu keiner Zeit. Niemand hat sowas! Trotzdem läuft es ohne Gerichtsverfahren, weil alles klein gehalten wird....Stellen wir uns einmal vor, du machst einen Beitrag in dem du eine rechts stehende Partei quasi über den grünen Klee loben würdest (ich hoffe das auf diese Idee niemand hier kommt)....als Musik wählst du ein Stück aus der Feder von Reinhard Mey.
Soweit so gut, bis du das Stück auf einem Festival des AV-Dialog zeigst und dort ein Zuschauer sitzt, der zufällig den Reinhard kennt. Um es kurz zu machen – er wird dich verklagen, auch wenn wir als Verein die GEMA bezahlt haben. Dies ist ein Fall für den Urheberschutz, der hier nicht inkludiert.
Sehr anders ist dies in den Niederlanden und der Schweiz, dort schaut man eher nur nach monetären Anwendungen. Die Trennung „GEMA“ und Urheberschutzgesetz gibt es dort nicht. Der Gesetzgeber hier ist eben nicht nur schlecht in Pandemie Bewältigung, sondern hat auch sonst Ausfallerscheinungen.
Ich habe dieses Beispiel einmal hier eingebracht, weil es ja viele gibt, die glauben Gema-freie Musik sei deutlich schlechter, sich aber in dieser Sache scheinbar nicht richtig damit auseinandersetzen, denn GEMA freie Musik ist hier eben die sichere Lösung für den Autor.
Es ist immer die Frage ob es ein gefälliges Werk ist, oder ob es kritisch daher kommt. im letzten Fall kann es schneller zu Klagen kommen.
Der Urheberanteil ist praktisch nie zu bekommen! Das unterscheidet die Rechtesituation mitunter aber am meisten.
Das Urheberrecht können wir auch in Passwortgeschützten Bereichen nicht freigeben – so ist es.
GEMA Repertoire
Die GEMA nimmt die Rechte der Urheber dann wahr, wenn deren Werke in der Öffentlichkeit genutzt werden. Was als öffentlich angesehen wird, kann jedoch variieren.
So definiert sich dieser Grenzweg:
Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.
Passwortgeschützte Bereiche, wie etwa bei VIMEO, werden nicht durch die GEMA gescannt und unterliegen daher nicht dem Grundsatz der „Öffentlichkeit“.
Jedoch ist der Grundsatz auch davon abhängig wer die Personen sind, die das Passwort erhalten. Mitglieder des Vereins sind daher kein Problem, eine Firma kann aber keineswegs Werbevideos mit Gema Repertoire erstellen und das Passwort an Kunden versenden…das sind keine Privatpersonen mit einem gemeinsamen Bezugspunkt, Freunde, Nachbarn oder eben ein Verein. Hier ist dann durch die Weitergabe des Passwortes die GEMA Freistellung nicht mehr gegeben!
Achtung bitte auch wenn jemand dies mit einem internen Passwort im AV-Dialog macht, dies ist eben eine Zuwiderhandlung unserer Verwendungsfreigabe und macht das Werk dann "öffentlich".
Es gilt folgender Grundsatz:
Videos mit GEMA-geschützter Musik sollten lediglich für Mitglieder abrufbar sein, zB.: auf einem (Passwort-)geschützten Bereich der Vereinswebseite.
Vereine, die Videos mit GEMA-geschützter Musik dauerhaft auf Kanälen wie YouTube zur Verfügung stellen möchten, sollten mit der GEMA einen gesonderten Vertrag abschließen.
Das ist nun etwas Licht – noch nicht das Rampenlicht, aber ein wenig mehr als Dunkelheit.
Die Thematik der Vimeo Plattform, möchte ich hier nicht weiter fortführen, dazu starte ich eine separaten link….bitte hier keine Kommentare zum Vimeo Kanal des AV-Dialog beginnen,
DANKE,
Frank
Zuletzt geändert von FrankPauls am 24. Mai 2021, 14:58, insgesamt 2-mal geändert.
- HeinzJuergenMass
- Beiträge: 58
- Registriert: 21. Nov 2020, 17:28
Re: Passwortgeschütztes Forum Gema, Rechte, Musik, Videos
Hallo Frank ,
besten Dank für Deine Infos zum Thema Gema und Urheberrechte . Die Situation Urheberechte und Label -Interesse nur bei Massenauflagen ist für uns kleinhandwerklichen AV''lern recht unbefriedigend .
Irgendwie ist man immer mit einem Fuß beim Kadi .....
Hatte mal vor ein Werk auf Festivals zu zeigen mit Musik von Terje Rypdal zu Bildern von H.A Schults Müllmenschen vor dem Kölner Dom. H.A. Schult gab ein Interview - aber die Emi reagierte auf Anfragen nicht......
Aber Spaß beiseite was Urheberrechte angeht sollte man vorsichtig sein und nicht nur bei R.Mey....
Mir war das mit dem UW - Vertoner- Hit aus den 70igern Pink Floyd "Wish you were here" zu heikel und über die Bemerkung , ich solle mir doch die Rechte besorgen konnte ich nur locker schmunzeln.
Dein Bericht hat ja nun mehr Klarheit geschaffen......
Besten Dank und beste Grüße Heinz-Jürgen
besten Dank für Deine Infos zum Thema Gema und Urheberrechte . Die Situation Urheberechte und Label -Interesse nur bei Massenauflagen ist für uns kleinhandwerklichen AV''lern recht unbefriedigend .
Irgendwie ist man immer mit einem Fuß beim Kadi .....
Hatte mal vor ein Werk auf Festivals zu zeigen mit Musik von Terje Rypdal zu Bildern von H.A Schults Müllmenschen vor dem Kölner Dom. H.A. Schult gab ein Interview - aber die Emi reagierte auf Anfragen nicht......
Das ist wohl war - dann machen wir eben was mit Blümchen und .....ist alles so schön bunt hier .Es ist immer die Frage ob es ein gefälliges Werk ist, oder ob es kritisch daher kommt. im letzten Fall kann es schneller zu Klagen kommen.
Aber Spaß beiseite was Urheberrechte angeht sollte man vorsichtig sein und nicht nur bei R.Mey....
Anlass meiner Frage war die angekündigte UW - Video- Konferenz im Forum. Auf meine Bedenken hin bzgl. Urheberrecht reagierte man eher nach dem kölschen Motto: "Et hät no immer jod jejange" - so mein EindruckDas Urheberrecht können wir auch in Passwortgeschützten Bereichen nicht freigeben – so ist es.
Mir war das mit dem UW - Vertoner- Hit aus den 70igern Pink Floyd "Wish you were here" zu heikel und über die Bemerkung , ich solle mir doch die Rechte besorgen konnte ich nur locker schmunzeln.
Dein Bericht hat ja nun mehr Klarheit geschaffen......
Besten Dank und beste Grüße Heinz-Jürgen
Zuletzt geändert von HeinzJuergenMass am 25. Mai 2021, 09:00, insgesamt 2-mal geändert.
Grüße Heinz-Jürgen
Die Leidenschaft der Wolken ist der Wind
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- Registriert: 6. Okt 2020, 17:03
Re: Passwortgeschütztes Forum Gema, Rechte, Musik, Videos
Bedingt Klarheit würde ich sagen. Da gehen die Begrifflichkeiten etwas durcheinandner. Wo Urheberrecht steht, ist wohl Nutzungsrecht gemeint (ein Urheberrecht kann man meines Wissens nicht kaufen)."Dein Bericht hat ja nun Klarheit geschaffen."
Ich kann zu dem Thema den Artikel von Walter Schwab in AV-Dialog 4/2020, S. 18 "Erfahrungen einer Musiksuche" empfehlen.
- HeinzJuergenMass
- Beiträge: 58
- Registriert: 21. Nov 2020, 17:28
Re: Passwortgeschütztes Forum Gema, Rechte, Musik, Videos
Hallo Klaus ,
ja, so ist es, ein Urheberecht besteht hierzulande "automatisch" für den schaffenden Künstler. Nutzungs- oder Verwertungsrechte sollte man anfragen .Eine "Nutzungsrecht Lizenz" für XXX Zwecke kann man vom z. B. Künstler ggf. "for free" bekommen oder muß auch dafür zahlen...
Der Artikel von W. Schwab im AV Dialog 4/ 2020 dazu ist sehr gut !
Erfreulich ist wenn so eine Antwort kommt wie geschehen von einer Gruppe aus SZ auf Anfrage eines Musiktitels
ja, so ist es, ein Urheberecht besteht hierzulande "automatisch" für den schaffenden Künstler. Nutzungs- oder Verwertungsrechte sollte man anfragen .Eine "Nutzungsrecht Lizenz" für XXX Zwecke kann man vom z. B. Künstler ggf. "for free" bekommen oder muß auch dafür zahlen...
Der Artikel von W. Schwab im AV Dialog 4/ 2020 dazu ist sehr gut !
Erfreulich ist wenn so eine Antwort kommt wie geschehen von einer Gruppe aus SZ auf Anfrage eines Musiktitels
Grüße Heinz-Jürgen".....you can use our music for your needs, we have no special conditions
and we aren´t deputized by GEMA, SUSA or any similar organizations.
But we would like to be named as musical accompaniment "
Grüße Heinz-Jürgen
Die Leidenschaft der Wolken ist der Wind
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